Altersvorsorge

Was sind Vermögenswirksame Leistungen? 7 Fragen und Antworten

Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, sind staatlich geförderte Geldleistungen durch Arbeitgeber für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Damit unterstützt der Staat Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dabei, Vermögen aufzubauen. Aber wie genau funktionieren VL, welche zusätzlichen Förderungen können Sie in Anspruch nehmen und wie legen Sie Ihre VL am besten an?

von Anna Hauger
11. November 2022

Vermögenswirksame Leistungen – das sollten Sie wissen

1. Woher kommen die Vermögenswirksamen Leistungen?

In Ihrem Tarif- bzw. Arbeitsvertrag (oder auch in der Betriebsvereinbarung) ist geregelt, ob ein Anspruch auf eine Zuzahlung durch den Arbeitgeber besteht, die Vermögenswirksamen Leistungen (kurz VL) sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Bis zu 40 Euro monatlich (also 480 Euro im Jahre) erhalten Sie dann als Zuschuss. Im Fall, dass Ihr Arbeitgeber sich nicht beteiligt, können Sie einen VL-Vertrag nutzen und bis zu 40 Euro monatlich durch eine Gehaltsumwandlung anlegen.

2. Welche Geldanlage für VL-Sparen?

Um Ihre Vermögenswirksamen Leistungen anzusparen, gibt es je nach persönlichen Anlagewünschen und -zielen verschiedene Möglichkeiten. Die gängigsten Formen sind aber:

Bausparvertrag
Wenn Ihnen Sicherheit besonders wichtig ist und Sie in Zukunft Wohneigentum finanzieren möchten, bietet sich die Besparung eines Bausparvertrags an. Diese Sparform wird vom Staat neben der Arbeitnehmersparzulage zusätzlich mit der Wohnungsbauprämie und der Riester-Zulage gefördert.

Fondssparplan
Mit einem Sparplan in einen Investmentfonds haben Sie höhere Renditechancen, tragen aber auch das Risiko von Kursschwankungen oder -einbrüchen. Der Aktienanteil Ihres Fonds muss mindestens bei 60 Prozent liegen, damit der Fonds als VL-Anlage genutzt werden darf. Ihre VL werden für sechs Jahre in den Investmentfonds angelegt. Nach Ablauf des Kalenderjahrs können Sie Ihre Anteile verkaufen oder weiter investieren.

3. Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

Ihre VL fördert der Staat zusätzliche mit der Arbeitnehmersparzulage. Diese ist abhängig von der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens und Ihrer gewählten Anlageform.

Beim Fondssparplan haben Sie Anspruch auf die Zulage, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr höchstens 20.000 Euro beträgt (bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnerschaften 40.000 Euro). Die Zulage beläuft sich auf jährlich maximal 80 Euro (160 Euro), denn gefördert werden 20 Prozent Ihrer VL, wenn diese 400 Euro nicht überschreiten.

Beim Bausparvertrag liegt die Grenze des zu versteuernden Einkommens bei höchstens 17.900 € (bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnerschaften 35.800 Euro). Hier beläuft sich die Zulage auf jährlich maximal 43 Euro (86 Euro), da neun Prozent der VL gefördert werden, wenn 470 Euro nicht überschritten werden.

Wenn Sie mit VL sowohl einen Bausparvertrag als auch einen Fondssparplan besparen, können Sie sogar beide Förderungen in Anspruch nehmen.

4. Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie jährlich im Rahmen der Einkommenssteuererklärung bei Ihrem Finanzamt. Sie wird vom Finanzamt festgesetzt und nach Ablauf der Sperr- oder Rückzahlungsfristen ausbezahlt – diese variieren je nach gewählter Form der Geldanlage.

5. Kann ich meinen VL-Vertrag vorzeitig auflösen?

Bei einer vorzeitigen Auflösung vor Ablauf der Vertragslaufzeit wird vom Finanzamt keine Arbeitnehmersparzulage gewährt. Zusätzlich fällt für die Auflösung des VL-Vertrags eine Gebühr an, die vom Auszahlungsbetrag abgezogen wird.

Es gibt Ausnahmen, bei denen Sie vorzeitig aus Ihrem VL-Vertrag aussteigen können, ohne die Sparzulage zu verlieren:

  • bei Heirat
  • bei Arbeitslosigkeit
  • beim Wechsel in eine Selbstständigkeit
  • bei völliger Erwerbsunfähigkeit
  • bei Tod des Arbeitnehmers oder des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners

6. Was sind altersvorsorgewirksame Leistungen?

Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) sind Geldleistungen des Arbeitgebers und sind per Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt. AVWL-Tarifverträge bestehen beispielsweise in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie. Weitere Branchen, in denen es individuelle Tarifvereinbarungen zu AVWL gibt, sind die Chemie-Industrie, der Einzelhandel sowie das Bau- und Malerhandwerk. Die Anlage kann u. a. auf einen privaten Riester-Vertrag erfolgen. Dabei sind altersvorsorgewirksame Leistungen keine VL. VL und AVWL müssen auf getrennte Vertragsarten angelegt werden.

7. Wann kann ich über mein Guthaben aus dem VL-Vertrag verfügen?

Die Laufzeit für VL-Verträge beträgt sieben Jahre. Davon zahlen Sie Ihre Sparbeiträge sechs Jahre lang in den VL-Vertrag ein. Im Anschluss an die sechs Jahre ruht der Vertrag bis zum Ende des laufenden Jahres. Am nächsten 1. des darauffolgenden Jahres können Sie frei über Ihr Guthaben verfügen und entscheiden, ob Sie den angesparten Betrag weiterhin investieren wollen oder für private Anschaffungen einsetzen möchten.

Gerne unterstützen wir Sie bei der passenden Anlage Ihrer vermögenswirksamen Leistungen und beantworten Ihnen alle Fragen zum Thema. Wir freuen uns auf Sie.

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