Persönliche Finanzen

Steuererklärung 2023 – Fristen & Abgabepflicht

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2023 rückt näher – erfahren Sie welche Fristen für wen gelten, wer zur Abgabe verpflichtet ist und welche Möglichkeiten zur Einreichung es gibt.

von Alena Restuccia-Maurer
9. August 2024
Blatt zur Abgabe der Steuererklärung an das Finanzamt

Gerade wird es endlich richtig Sommer, aber ein Thema trübt die Stimmung: Es wird langsam wieder Zeit, sich mit der Steuererklärung fürs Vorjahr zu befassen. Die Steuererklärung ist für viele ein ungeliebtes Thema, doch sie bietet auch Chancen. Für das Jahr 2023 gibt es wichtige Fristen und Regelungen, die es zu beachten gilt. Ob Angestellte, Selbstständige oder Rentnerinnen und Rentner – alle Steuerpflichtigen sollten sich gut informieren, um mögliche Rückzahlungen nicht zu verpassen und unnötige Nachzahlungen zu vermeiden.

Wann muss die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2023 abgegeben werden?

Die Frist für die Steuererklärung 2023 endet am 2. September 2024. Diese Frist gilt für Steuererklärungen, die durch nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige erstellt werden, also wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen und nicht durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater unterstützt werden. Die Abgabefrist betrifft Einkommensteuererklärungen (mit Ausnahme von Einkommensteuererklärungen auf Antrag gem. § 46 EStG, sog. Antragsveranlagungen), Körperschaftsteuererklärungen, Erklärungen zur Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags oder Zerlegungserklärungen, Umsatzsteuererklärungen und Erklärungen zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften sowie zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen. Wenn Sie in Ihrer Steuererklärung land- oder forstwirtschaftliche Einkünfte führen, gelten besondere Abgabefristen (ohne steuerliche Beratung 28. Februar 2025).  

Wenn Ihre Steuererklärung durch eine Steuerberaterin, einen Steuerberater, einen Lohnhilfeverein oder eine andere zur Beratung befugte Person erstellt wird, endet die Frist zur Abgabe am 2. Juni 2025.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

In Deutschland können viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aufatmen, denn nur etwa die Hälfte ist dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Angestellte haben ihre Einkommenssteuer in den meisten Fällen über die Lohnsteuer beglichen und müssen keine Steuererklärung einreichen. Allerdings kann sich die Mühe hier am meisten lohnen, denn viele Ausgaben könnten von der Steuer abgesetzt werden.  

In § 46 Einkommensteuergesetz EStG ist geregelt, wer eine Steuererklärung abgeben muss. Trifft mindestens einer der nachfolgenden Punkte auf Sie zu, erwartet das Finanzamt, dass Sie zu wenig Steuern gezahlt haben, und Sie sind zur Abgabe verpflichtet. Auch wenn keiner der Punkte auf Sie zutrifft, kann das Finanzamt eine Steuererklärung von Ihnen einfordern.

Selbstständige, Freiberufliche, Gewerbetreibende:

Sie müssen grundsätzlich eine Steuererklärung abgeben – außer Sie liegen unter dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro. Das gilt auch, wenn Sie Renten oder Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung beziehen. 

Sie beziehen Nebeneinkünfte:

Bis zu 410 Euro an steuerpflichtigen Nebeneinkünften sind im Jahr steuerfrei. Das können zum Beispiel Einnahmen aus freiberuflichen Tätigkeiten sein. Wer mehr verdient hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Haben Sie parallel bei mehreren Arbeitgebern gearbeitet, wurde in der Regel ein Lohn nach Steuerklasse 6 abgerechnet – auch dann ist die Abgabe der Steuererklärung Pflicht.  

Sie haben Lohnersatzleistungen erhalten:

Obwohl Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Kranken- und Kinderkrankengeld oder Elterngeld steuerfrei sind, muss eine Steuererklärung abgegeben werden, wenn die Leistungen 2023 die Grenze von 410 Euro überschritten haben. Denn diese Leistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt: Haben Sie in einem Monat beispielsweise staatliche Sozialleistungen bezogen und weniger Lohnzahlungen erhalten, kann sich der Steuersatz für Ihr zu versteuerndes Einkommen dadurch erhöhen.  

In Abhängigkeit von der Steuerklasse: 

Wenn Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind, beide Einkommen erwirtschaftet haben und mindestens eine Person nach Steuerklasse 5 oder 6 besteuert wurde, sind Sie ebenfalls zur Abgabe verpflichtet. Wenn eine Person aus einer Ehegemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft eine Einzelveranlagung beantragt hat, sind beide Personen abgabepflichtig. 

Sie haben einen individuellen Lohnsteuerfreibetrag:

Wenn Sie einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt haben und nun ein individueller Lohnsteuerfreibetrag für Sie gilt, sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Ausnahme: Es handelt sich um einen Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag oder Sie haben 2023 weniger als 12.144 Euro (23.118 Euro bei Verheirateten) verdient.

Nach Erhalt sonstiger Bezüge:

Eine Abfindungszahlung verpflichtet Sie zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn sich die Höhe der Lohnsteuer für diese Zahlung aus der sogenannten Fünftel-Regelung ergibt. Die Fünftel-Regelung greift, wenn Ihre Abfindung höher ausfiel als die Summe an Löhnen, die Sie bei Fortsetzung Ihres Arbeitsverhältnisses noch erhalten hätten. Für 2023 wird nun eine Summe aus Ihrem Jahresarbeitslohn zuzüglich eines Fünftels der Abfindung zur Besteuerung angesetzt. Auch der Erhalt von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld verpflichtet zur Abgabe der Steuererklärung, sofern ein neuer Arbeitgeber nach einem Arbeitgeberwechsel bei der Lohnsteuerberechnung dieser Bezüge nicht Ihren Lohn aus dem vorherigen Arbeitsverhältnis berücksichtigt.

Weitere Fälle für die Abgabepflicht:

Wohnsitz im Ausland 

Nach Verlustvortrag aus dem Vorjahr 

Erbschaften, wenn die steuerlichen Pflichten der verstorbenen Person übernommen werden müssen 

Hinweis: Das Finanzamt kann Sie jederzeit zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern. Die aufgeführten Punkte dienen lediglich als Orientierungshilfe. Eine vollständige Auflistung aller Fälle, die zu einer Pflichtveranlagung führen, entnehmen Sie dem Einkommensteuergesetz EStG.

Wie kann ich die Steuererklärung abgeben?

Über ELSTER

Wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen, können Sie das über Mein ELSTER tun. ELSTER steht für elektronische Steuererklärung und ist das digitale Portal der deutschen Finanzverwaltung. Über dieses Portal geben Sie Ihre Steuererklärung auf elektronischem Weg an das Finanzamt. Dazu müssen Sie sich einmalig mit einer persönlichen Identifikationsnummer registrieren.  

Über Mein Elster rufen Sie außerdem Formulare, Bescheide, Bescheinigungen und sonstige Leistungen online ab, füllen diese digital aus und geben sie direkt ab.

Mit einem Steuerprogramm

Sie können sich eine Steuersoftware kaufen, die Sie bei der Erstellung der Steuererklärung unterstützt. Im Gegensatz zur Abgabe über Mein ELSTER ist diese Software kostenpflichtig. Dafür führt Sie das Programm Schritt für Schritt durch die Steuererklärung, bietet Hilfestellungen und übermittelt die Erklärung über ELSTER.

Mit einer Steuer-App

Mittlerweile gibt es Steuerprogramme auch als Apps fürs Smartphone oder das Tablet. Auch hier ist die Handhabe einfach und es gibt viele Erklärungen. Allerdings sind diese Apps meist nur für einfache Steuerfälle geeignet.

Über meine Steuerberaterin oder meinen Steuerberater

Die Hilfe einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters ist vor allem dann praktisch, wenn Sie eine komplexe Steuererklärung abgeben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie verschiedene Arten von Einkommen beziehen oder in einer besonderen Familiensituation stehen. Hier übermittelt die Sie beratende Person die Steuererklärung ans Finanzamt und es gelten großzügigere Abgabefristen.

Mit einem Lohnsteuerhilfeverein

Wenn Sie keine Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft erhalten, können Sie die Dienste eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen. Dafür müssen Sie Mitglied im Verein werden und einen jährlichen Mitgliedschaftsbeitrag leisten. Die Mitgliedschaft steht allen Angestellten, Rentnerinnen und Rentnern sowie Pensionärinnen und Pensionären offen.

Steuererklärung 2023 – gehen Sie’s an

Die Steuererklärung mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, doch mit den richtigen Informationen und Hilfsmitteln kann sie Ihnen sogar Vorteile bringen. Ob durch potenzielle Steuererstattungen oder die Vermeidung von Nachzahlungen – eine sorgfältig erstellte Steuererklärung lohnt sich.  

Nutzen Sie die verschiedenen Abgabemöglichkeiten, um den Prozess so einfach wie möglich zu gestalten, und halten Sie sich an die Fristen, um Stress zu vermeiden. Bleiben Sie informiert und greifen Sie auf die angebotenen Tipps und Tricks zurück, um das Beste aus Ihrer Steuererklärung herauszuholen.

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