Wirtschaft

EU-Richtlinie NIS-2 kommt – was bedeutet das für Ihr Unternehmen? 

Die neue NIS-2-Richtlinie bringt verschärfte Cybersicherheitsanforderungen für Unternehmen in der EU. Besonders die Geschäftsführung steht in der Verantwortung – mit klaren Haftungsregeln und umfangreichen Compliance-Pflichten. Erfahren Sie, welche Herausforderungen auf Unternehmen zukommen und wie Sie die Umsetzung der NIS-2 erfolgreich angehen.

von Alena Restuccia-Maurer
27. März 2025
Eine weibliche Mitarbeiterin und ihr Kollege stehen vor einem großen Bildschirm. Die Frau zeigt mit ihrem Finger auf den Bildschirm.

Was ist die NIS-2-Richtlinie?

Die NIS-2-Richtlinie ist eine aktualisierte und erweiterte Fassung der ursprünglichen NIS-Richtlinie (Network and Information Security) der Europäischen Union. Sie legt verbindliche Mindestanforderungen an die Cybersicherheit in sämtlichen Mitgliedsstaaten fest. Ziel ist es, ein höheres und einheitlicheres Schutzniveau in Bezug auf Netzwerk- und Informationssysteme zu erreichen. Dabei werden nicht nur kritische Infrastrukturen (wie Energie, Transport oder Gesundheitswesen) adressiert, sondern auch weitere Sektoren, die in der heutigen digitalen Wirtschaft eine wichtige Rolle spielen. 

Ein Umsetzungsgesetz steht in Deutschland noch aus, die genauen Pflichten, die mit Inkrafttreten der Richtlinie für Unternehmen einhergehen, sind noch nicht festgelegt. Trotzdem führt die Einführung der NIS-2-Richtlinie schon jetzt für Diskussionen, insbesondere was die Haftung von Unternehmerinnen und Unternehmern für die Einhaltung und Schuldfestsetzung betrifft.

Wozu braucht es die NIS-2?

Die NIS-2-Richtlinie wurde als Reaktion auf die wachsende Zahl und Komplexität von Cyberangriffen eingeführt. Die bisherigen Sicherheitsmaßnahmen reichten oft nicht aus, um die modernen Angriffe abzuwehren, weshalb ein höheres und einheitlicheres Schutzniveau in der gesamten Europäischen Union erforderlich wurde.  

Mit der NIS-2 werden verbindliche Mindestanforderungen an die Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen festgelegt, die nicht nur kritische Infrastrukturen, sondern auch andere wichtige Sektoren umfassen. Zudem trägt die Richtlinie zur Harmonisierung der Sicherheitsstandards innerhalb der EU bei, was zu einem stabileren digitalen Binnenmarkt führt. Durch klar definierte Melde- und Reaktionsprozesse soll im Falle eines Cybervorfalls eine schnelle und koordinierte Reaktion sichergestellt werden, um die Auswirkungen solcher Angriffe möglichst gering zu halten.

Welche Herausforderungen erwarten Unternehmen?

Haftung der Geschäftsführung

Die NIS-2-Richtlinie stellt Unternehmen vor zahlreiche Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf die Verantwortung und Haftung der Geschäftsführung.

Mit der Umsetzung der Richtlinie wird die Geschäftsleitung unmittelbar in die Pflicht genommen, für die Einhaltung der Cybersicherheitsmaßnahmen zu sorgen. Dies bedeutet nicht nur, dass entsprechende Sicherheitsvorkehrungen im Unternehmen umgesetzt werden müssen, sondern auch, dass deren Einhaltung kontinuierlich überwacht werden muss. Geschäftsführende Personen tragen also eine direkte Verantwortung dafür, dass angemessene Schutzmaßnahmen etabliert und auf dem neuesten Stand gehalten werden. 

Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, sieht die NIS2-Richtlinie außerdem vor, dass Geschäftsführungen an Schulungen zur Cybersicherheit teilnehmen müssen. Dies soll sicherstellen, dass Führungskräfte über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um fundierte Entscheidungen im Bereich der IT-Sicherheit zu treffen und die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben im Unternehmen zu gewährleisten. Fehlende Schulungen oder mangelndes Wissen über Cyberrisiken werden somit nicht als Entschuldigung für Versäumnisse akzeptiert. 

Administrativer Aufwand

Neben der gestiegenen persönlichen Haftung der Geschäftsführung bringt die NIS-2-Richtlinie weitere Herausforderungen für Unternehmen mit sich. Eine der größten Hürden ist der erhöhte administrative Aufwand, da Unternehmen umfassende Sicherheitskonzepte erstellen, dokumentieren und regelmäßig aktualisieren müssen. Die neuen Compliance-Anforderungen verlangen nicht nur technische Maßnahmen, sondern auch klare organisatorische Strukturen und Prozesse zur Überwachung der IT-Sicherheit. 

Finanzielle & personelle Investitionen

Zudem erfordert die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie erhebliche finanzielle und personelle Investitionen. Unternehmen müssen ihre IT-Sicherheitsinfrastruktur ausbauen, regelmäßige Audits durchführen und gegebenenfalls externe Beratende hinzuziehen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Besonders für mittelständische Unternehmen kann dies eine große Belastung darstellen, da nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch Fachkräfte im Bereich Cybersicherheit oft knapp sind

Mehr Unternehmen betroffen

Ein weiteres Problem ist der erweiterte Anwendungsbereich der Richtlinie. Während zuvor hauptsächlich große Unternehmen und kritische Infrastrukturen betroffen waren, fallen nun deutlich mehr Unternehmen unter die neuen Regeln. Dadurch müssen sich auch Organisationen, die bislang keine streng regulierten Sicherheitsvorkehrungen treffen mussten, mit komplexen Anforderungen auseinandersetzen. 

Insgesamt zwingt die NIS-2-Richtlinie Unternehmen dazu, Cybersicherheit als ganzheitliche Aufgabe zu betrachten, die nicht nur technische, sondern auch organisatorische und personelle Maßnahmen erfordert. Die größte Herausforderung bleibt dabei, die hohen Anforderungen effizient und wirtschaftlich umzusetzen, ohne den Geschäftsbetrieb übermäßig zu belasten. 

Wie können Unternehmen die Umsetzung angehen?

Auch wenn auf nationaler Ebene noch kein Umsetzungsgesetz verabschiedet wurde, empfiehlt es sich, die Implementierung der Vorgaben frühzeitig anzugehen. Um die Vorgaben der NIS-2-Richtlinie effektiv umzusetzen, eignet sich ein systematischer Ansatz: 

Bestandsaufnahme und Risikoanalyse:  
Zunächst sollten alle relevanten IT-Systeme und Prozesse erfasst und potenzielle Schwachstellen identifiziert werden. 

Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS):  
Ein ISMS hilft dabei, Sicherheitsmaßnahmen zu planen, umzusetzen und kontinuierlich zu überwachen. 

Regelmäßige Audits und Tests:  
Penetrationstests, Schwachstellenanalysen und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen sorgen dafür, dass Sicherheitskonzepte aktuell bleiben. 

Mitarbeitendenschulungen:  
Durch gezielte Trainings und Sensibilisierungsmaßnahmen kann das Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen nachhaltig gestärkt werden. 

Kooperation mit IT-Sicherheitsanbietern:  
Externe Dienstleister können bei der Planung und Umsetzung technischer Maßnahmen wertvolle Unterstützung bieten. 

Implementierung klarer Meldeprozesse:  
Ein gut definierter Incident-Response-Plan stellt sicher, dass im Falle eines Cybervorfalls schnell und koordiniert reagiert wird. 

Fazit

Die NIS-2-Richtlinie stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer einheitlichen und verbesserten Cybersicherheitsstrategie innerhalb der EU dar. Sie fordert Unternehmen nicht nur dazu auf, ihre IT-Sicherheit zu stärken, sondern legt auch eine klare Verantwortung in die Hände der Geschäftsführung. Die verschärften Anforderungen und die persönliche Haftung der Unternehmensleitung machen Cybersicherheit endgültig zu einer strategischen Managementaufgabe. 

Auch wenn das nationale Umsetzungsgesetz noch aussteht, sollten Unternehmen bereits jetzt handeln. Frühzeitige Maßnahmen wie die Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems, regelmäßige Schulungen und eine strukturierte Risikobewertung helfen dabei, den Anforderungen der NIS-2 gerecht zu werden und mögliche Sanktionen zu vermeiden. Wer Cybersicherheit proaktiv angeht, schützt nicht nur sein Unternehmen vor zunehmenden Bedrohungen, sondern sichert auch langfristig seine Wettbewerbsfähigkeit in einer immer stärker digitalisierten Wirtschaft.

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