Renovierung
Grundlegend gilt, dass man sowohl Modernisierung als auch Sanierung strikt von der Renovierung abgrenzen sollte. Eine Renovierung umfasst kleinere Arbeiten, deren Ziel meist in der optischen Aufwertung oder Umgestaltung von Immobilien liegt. Das heißt, mit einer Renovierung bessern Sie vor allem optische Mängel aus. Die Arbeiten sind nicht zwingend notwendig, aber sie erhöhen das Wohlbefinden und den Wohnkomfort. Mit einer Renovierung werden keine Baumängel oder ähnliches behoben. Unter die Renovierungsmaßnahmen fallen etwa das Tapezieren oder Verputzen von Wänden, das Streichen von Fenstern oder Türen sowie das Erneuern von in die Jahre gekommenen Bodenbelägen. Auch der Einbau einer neuen Küche oder Sanitärmöbeln im Bad sind Renovierungsmaßnahmen.
Modernisierung
Eine Modernisierung geht schon deutlich mehr in die Tiefe. Mit dem Begriff Modernisierung werden Maßnahmen bezeichnet, die die Immobilie auf den neuesten Stand bringen sollen. Das Ziel einer Modernisierungsmaßnahme ist meistens die Wertsteigerung der Immobilie. Neben der allgemeinen Steigerung des Wohnkomforts sind manche Modernisierungsmaßnahmen sogar Pflicht, wie zur Erfüllung von Energie- und Brandschutzstandards. Das legt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) fest.
Unter Modernisierungsarbeiten fallen unter anderem die effizientere und nachhaltige Isolierung von Außenwänden und oder Dächern, die Installation moderner Heizungssysteme oder das Ersetzen alter Fenster durch zeitgemäße Isolierglasfenster. Da Bund und Länder unter anderem mit dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben wollen, gibt es momentan ein breites Förderangebot für Modernisierungsmaßnahmen.
Sanierung
Führen Sie dagegen Maßnahmen durch, die Baumängel reparieren oder Schäden ausbessern, handelt es sich um eine Sanierung. Meist dienen diese baulichen Maßnahmen der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Bewohnbarkeit, wobei eine Sanierung auch mehrere solcher Maßnahmen der Instandhaltung umfassen kann. Bei der Kernsanierung geht es zum Beispiel bis auf die Bausubstanz, die erneuert oder ausgebessert werden muss.
Bei Sanierungsmaßnahmen, die den Verbrauch von Energie verringern (also zum Beispiel für Warmwasser, Heizung oder Lüftung), spricht man von der energetischen Sanierung.
Beispiele für Sanierungen sind das Austauschen von kaputten oder undichten Fenstern, Beseitigung von Schimmel, feuchte Keller trockenlegen oder morsche Holzbalken austauschen. Während Sanierungsarbeiten durchgeführt werden, ist eine Immobilie meist vorübergehend nicht bewohnbar. Bei einer Sanierung ist außerdem eine Begleitung durch spezialisierte Handwerksbetriebe und Bausachverständige unabdingbar.
Was ist wann zu tun?
Welche Maßnahme für Sie die richtigen sind, ist oft nicht einfach zu entscheiden. Dabei gehen vor allem Sanierung und Modernisierung oft ineinander über. Liegen bei Ihrer Immobilie zum Beispiel Schäden am Dach vor, macht es Sinn, im selben Zug auch eine neue Dämmung einzubauen – nicht zuletzt, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Wer seine Fassade modernisiert, wird sie im Anschluss vielleicht auch gleich neu streichen.
Ob Sie in Ihrem Fall „nur“ eine Modernisierung oder sogar eine Sanierung benötigen, entscheidet am besten eine Bausachverständige oder ein Bausachverständiger direkt vor Ort. Ziehen Sie eine Energieberaterin oder einen Energieberater hinzu. Vielleicht ergeben sich so Maßnahmen, die Sie kombiniert durchführen können.
Sprechen Sie auch vor Vergabe von Aufträgen mit unseren Finanzierungsexpertinnen und -experten. Für Maßnahmen der energetischen Sanierung gibt es eine Vielzahl an Fördermitteln von Bund und Ländern.