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Der Minijob als Übungsleiterin oder Übungsleiter: Wie Sie die Übungsleiterpauschale in 2025 optimal nutzen

Ein Minijob als Übungsleiterin oder Übungsleiter bietet nicht nur die Möglichkeit, sich ehrenamtlich zu engagieren und wertvolle Erfahrungen im Vereins- oder Sozialbereich zu sammeln, sondern bringt auch attraktive steuerliche Vorteile mit sich. Erfahren Sie, wie dank der Übungsleiterpauschale und der neuen steuerlichen Regelungen für Minijobs seit Januar 2025 dieses Engagement noch vorteilhafter gestaltet werden kann.

von Linda Däuble
11. Februar 2025
Fussballtrainer klatscht einen jungen Fußballer auf dem Rasen ab

Was ist eine Übungsleiterpauschale?

Übungsleiterinnen oder Übungsleiter engagieren sich in vielen Bereichen, die einen gesellschaftlichen Mehrwert schaffen – sei es im Sport, der Kultur, der Pflege oder der sozialen Arbeit. Dazu zählen zum Beispiel Lehr- und Dozententätigkeiten, die Unterstützung in der Alten-, Kranken- und Kinderpflege sowie die Leitung von Sportgruppen. Die Übungsleiterpauschale ermöglicht es, die Arbeit von Ehrenamtlichen in gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereichen bis zu 3.000 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei zu vergüten. Diese Pauschale bleibt auch 2025 unverändert. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betrag monatlich oder jährlich erzielt wird. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird, also nicht mehr als ein Drittel der hauptberuflichen Arbeitszeit ausmacht – etwa 14 Stunden pro Woche. 

Wichtig: Die Übungsleiterpauschale kann nicht zusammen mit anderen Freibeträgen, wie der Ehrenamtspauschale (840 Euro), genutzt werden. Pro Tätigkeit ist nur ein Freibetrag möglich.

Welche Regelungen und Kosten gelten für den Minijob als Übungsleiterin oder Übungsleiter?

Ein Minijob in der Übungsleitertätigkeit kostet die Arbeitgeberseite rund 738 Euro pro Monat, was jährlich etwa 8.850 Euro ausmacht. Bei einer Verdienstgrenze von 556 Euro kann ein Verein für die Übungsleitung etwa 43 Stunden pro Monat einplanen (ca. 10 Stunden pro Woche). Dabei gilt: Neben einer hauptberuflichen Tätigkeit ist nur ein Minijob erlaubt, da ein zusätzlicher Minijob zu höheren Abgaben führen kann. Zudem muss die geringfügige Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden.

Wie lässt sich der Minijob mit der Übungsleiterpauschale optimal nutzen?

Wer einen Minijob als Übungsleiterin oder Übungsleiter und die Übungsleiterpauschale kombiniert, kann bis zu 9.672 Euro im Jahr steuerfrei verdienen. Das geht, weil beide Einkünfte steuer- und sozialversicherungsfrei sind.

Konkret bedeutet das

  • Übungsleiterpauschale: 3.000 Euro steuerfrei pro Jahr 
  • Minijob (556 Euro x 12 Monate): 6.672 Euro steuerfrei pro Jahr 
  • Gesamteinnahmen ohne Steuer- und Sozialabgaben: 9.672 Euro pro Jahr 

Beispiel: Eine Trainerin oder ein Trainer kann monatlich 806 Euro erhalten. Davon sind 250 Euro durch die Übungsleiterpauschale steuerfrei (3.000 € pro Jahr), während die verbleibenden 556 Euro als Minijob-Verdienst abgerechnet werden.

Für wen eignet sich der Minijob als Übungsleiterin oder Übungsleiter?

  • Studierende: Wer neben dem Studium etwas dazuverdienen oder erste Berufserfahrungen sammeln möchte, findet hier eine flexible Möglichkeit. Ab dem Schuljahr 2024/2025 (Schülerinnen und Schüler) bzw. Wintersemester 2024/2025 (Studierende) wird der Minijob nicht mehr auf den BAföG-Bedarf angerechnet. So bleibt der Minijob ohne finanzielle Nachteile. 
  • Rentnerinnen und Rentner: Wer aktiv bleiben möchte und seine Rente aufbessern will, findet im Minijob als Übungsleiterin oder Übungsleiter eine ideale Möglichkeit, sich sozial zu engagieren und zusätzliches Einkommen zu erzielen. 
  • Berufstätige: Für alle, die sich neben dem Job sozial engagieren und von steuerlichen Vorteilen profitieren wollen, ist der Minijob als Übungsleiterin oder Übungsleiter eine gute Option. 
  • Eltern in Elternzeit: Für Eltern, die eine flexible Möglichkeit suchen, sich einzubringen und steuerfrei dazuzuverdienen. 

Wie finde ich einen Minijob als Übungsleiterin oder Übungsleiter?

Die Suche ist oft einfacher als gedacht. Viele Vereine und gemeinnützige Organisationen suchen regelmäßig engagierte Übungsleiterinnen oder Übungsleiter. Ein Gespräch mit einem lokalen Sportverein oder ein Blick auf regionale Jobportale kann den Einstieg erleichtern. 

Der Minijob als Übungsleiterin und Übungsleiter ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, sich ehrenamtlich zu engagieren und gleichzeitig steuerfrei zu verdienen. Mit der Erhöhung der Minijob-Grenze auf 556 Euro pro Monat seit Januar 2025 wird diese Option noch attraktiver. Kombinieren Sie diesen Minijob mit der Übungsleiterpauschale, um Ihre steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und von der maximalen Steuerfreiheit zu profitieren.

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