Was ist das Lieferkettengesetz?
Das Lieferkettengesetz, offiziell Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, wurde 2021 verabschiedet, um den Schutz von Menschenrechten und Umwelt zu stärken. Hierzu werden Unternehmen nach und nach verpflichtet, gewissen Sorgfaltspflichten nachzukommen und Verantwortung für ihre gesamten Lieferketten zu übernehmen.
Seit 2023 betrifft es bereits Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitenden. Seit dem 1. Januar 2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden, die bei Verstößen mit Kontrollen und Bußgeldern durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) rechnen müssen. Kleine und mittelständische Unternehmen sowie ausländische Zulieferer sind vom Gesetz ausgenommen.
Wozu sind Unternehmen verpflichtet?
Unternehmen, die vom Lieferkettengesetz betroffen sind, müssen umfassende Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette gewährleisten – vom Rohstoffabbau bis zur finalen Übergabe an den Endkunden.
Zu den Sorgfaltspflichten zählen die Einrichtung eines Risikomanagementsystems, die Durchführung einer Risikoanalyse und die Ernennung einer Ansprechperson für Menschenrechtsfragen. Auch ein Beschwerdeverfahren muss vorhanden sein, über das Hinweise auf mögliche Risiken und Verstöße entlang der Lieferkette gemeldet werden können.
Die Anforderungen variieren je nach Lieferkettenstufe und betreffen sowohl den eigenen Unternehmensbereich als auch die direkten und indirekten Zulieferer. Abhängig von Einflussmöglichkeiten und dem erwartbaren Schweregrad möglicher Verstöße, sind spezifische Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe umzusetzen. Unternehmen müssen eine Menschenrechtserklärung verfassen, präventive Maßnahmen ergreifen und Berichte zur Einhaltung veröffentlichen.
Bei Verstößen im Inland sind sofortige Maßnahmen nötig. Bei indirekten Zulieferern gelten anlassbezogene Sorgfaltspflichten. Unternehmen müssen dann bei Kenntnis eines Verstoßes eine Risikoanalyse und ein Konzept zur Schadensbegrenzung vorlegen und gegebenenfalls ihre Grundsatzerklärung anpassen.
Welche Chancen entstehen so für Unternehmen wie Zulieferer?
Durch die Verpflichtung der Abnehmer, ihre Einkaufspraktiken risikoärmer zu gestalten, können Zulieferer bessere Konditionen aushandeln, wie faire Preise und realistische Lieferzeiten, sofern diese zur Verbesserung der Umwelt- und Sozialstandards beitragen. Eine fortlaufende Dokumentation von Risiken und Maßnahmen zur Nachhaltigkeit hilft Zulieferern, Schwachstellen in ihrer Lieferkette zu erkennen und eine Resilienz aufzubauen.
Ein intensiverer Austausch mit den Abnehmern fördert zudem das Vertrauen und stärkt die Kundenbindung. Optimierte Prozesse im Bereich Menschenrechte und Umweltschutz steigern zudem die Wettbewerbsfähigkeit und sorgen dafür, dass Unternehmen zukunftssicher aufgestellt sind. Darüber hinaus kann das Gesetz Effizienzgewinne fördern, etwa durch Einsparungen im Wasser- und Chemikalienmanagement oder durch gesündere, produktivere Mitarbeitende.
Allerdings bedeutet die Einhaltung des Lieferkettengesetzes einen erheblichen Aufwand, vor allem bei einer hohen Zahl an Zulieferern. Es müssen Informationen beschafft und weitergegeben werden, Risikoanalysen durchgeführt und eventuell auch Prozesse angepasst werden. Zudem sind nicht alle Lieferketten lückenlos nachverfolgbar.
Wer kontrolliert die Einhaltung des Gesetzes?
Die Verantwortung für das Lieferkettengesetz liegt in der Bundesregierung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die praktische Überwachung zuständig und stellt Leitfäden zur Umsetzung bereit, z.B. für Risikoanalysen.
Wie eingangs bereits erwähnt, drohen Unternehmen bei Verstößen Bußgelder. Aber auch der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen ist möglich. Betroffene können sowohl vor deutschen Gerichten als auch direkt beim BAFA Beschwerde einreichen – Gewerkschaften und NGOs bieten bei der Rechtsvertretung Unterstützung an.