Neue Gesetzeslage ab 2024
In Zeiten des Klimawandels und der steigenden Umweltbelastungen wird es immer wichtiger, Maßnahmen zu ergreifen, um unsere Heizungen klimafreundlicher zu gestalten. Das sieht auch der Bundestag so und hat Neuerungen im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) beschlossen. Seit 1. Januar 2024 greifen diese Änderungen, die sich hauptsächlich auf die Anforderungen an neue Heizungen beziehen. Dadurch soll die Zielsetzung, bis 2045 klimaneutral zu werden, vorangetrieben werden.
Das Gesetz schreibt unter anderem vor, dass neue verbaute Heizungsanlagen mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen müssen. Ihre Heizung erfüllt diese Vorgabe automatisch und ohne Nachweispflicht, wenn sie an ein Wärmenetz angeschlossen ist, es sich um eine elektrische Wärmepumpe handelt oder wenn Sie eine Stromdirektheizung oder eine solarthermische Anlage nutzen.
Die Regelung gilt ansonsten für Neubauten mit Bauantrag ab dem 1. Januar 2024 in ausgewiesenen Neubaugebieten. Für bestehende Immobilien und Neubauten, die nicht in einem Neubaugebiet errichtet werden, gelten andere Regelungen in Abhängigkeit der kommunalen Wärmeplanung und erst in den nächsten Jahren.
Auch neue Öl- und Gasheizungen sollen schrittweise klimafreundlicher werden. Ab 2029 müssen sie nach und nach mehr klimaneutrales Gas oder Öl verwenden. Und ab 2045 dürfen Heizungen gar nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Staatliche Förderung sichern
Der Einbau von klimafreundlichen Heizungen wird durch ein staatliches Förderkonzept unterstützt. Dieses Konzept bietet eine Reihe von finanziellen Anreizen, um den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme zu erleichtern. Bei der Förderbank KfW können Sie die Fördermittel beantragen. Dabei erfolgt die Antragsfreischaltung für die Förderung in Tranchen. Ab sofort sind Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von Einfamilienhäusern sind, die sie selbst bewohnen. Dabei muss es sich um dem Haupt- oder alleinigen Wohnsitz handeln.
Eigentümerinnen oder Eigentümer von Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sind voraussichtlich ab dem 1. Mai 2024 berechtigt, Fördermittel zu beantragen. Das gilt auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), wenn geplante Maßnahmen am Eigentum der Gemeinschaft geplant sind.
Ab 1. August 2024 können dann Eigentümerinnen und Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern und selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen Antrag auf Förderung stellen.
Welche Förderung gibt es für Heizungen?
✓ Grundförderung
Wenn Sie antragsberechtigt sind und jetzt eine neue Heizanlage verbauen, die Wärme aus mindestens 65 % erneuerbaren Energien produziert, erhalten Sie die Grundförderung in Höhe von 30 %.
✓ Klimageschwindigkeitsbonus
Sie nutzen bislang noch eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder aber eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung. Wenn Sie diese nun gegen eine klimafreundliche Heizung tauschen, erhalten Sie 20 % Klimageschwindigkeitsbonus. Dieser Bonus wird ab 2029 kontinuierlich verringert, hier kann es sich also lohnen, den Heizungstausch schon heute anzuvisieren.
✓ Einkommensbonus
Liegt Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr unter 40.000 Euro, können Sie für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung zusätzlich den sogenannten Einkommensbonus in Höhe von 30 % beantragen.
✓ Effizienzbonus
Dieser Bonus gilt für Wärmepumpen und beschert Ihnen zusätzliche 5 %, wenn für die Wärmequelle der Pumpe Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein natürliches Kältemittel genutzt wird.
✓ Emissionsminderungszuschlag
Diese Förderung beläuft sich auf 2.500 Euro und Sie erhalten Ihn für den Bau von Biomasseanlagen, wenn diese nachweislich einen Emissions-Grenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ nicht überschreiten.
Hinweis:
Die Grundförderung und die verschiedenen Bonusförderungen können Sie miteinander kombinieren bis zum Förderhöchstsatz. Dieser liegt bei 70 %. Wie viel Förderung Sie erhalten hängt auch davon ab, welche Kosten überhaupt förderfähig sind. In einem Einfamilienhaus betragen die förderfähigen Kosten zum Beispiel maximal 30.000 Euro, das heißt, Sie können hier bis zu 23.500 Euro Fördermittel für den Einbau Ihrer neuen Heizung erhalten. Außerdem kann Ihnen die Förderung nur solange zusaget werden, wie noch Fördermittel verfügbar sind.
Jetzt Fördermittel beantragen
Falls noch nicht geschehen: Tauschen Sie sich mit einer Energieberaterin oder einem Energieberater aus. So stellen Sie zum einen sicher, dass Sie sich für die richtige Heizungsanlage entscheiden und dass die Umrüstung den Anforderungen des GEG entspricht. Außerdem ist eine Beauftragung einer Expertin oder eines Experten für Energieeffizienz oder alternativ eines Fachunternehmens für den Heizungstausch eine Voraussetzung dafür, dass Sie einen Antrag bei der KfW stellen können.
Haben Sie ein konkretes Vorhaben geplant, können Sie sich bei der KfW registrieren. Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie hier Ihre persönlichen Daten wie Name und Adresse hinterlegen.
Seit dem 27. Februar 2024 können Sie einen Antrag stellen, wenn Sie eine Privatperson und Eigentümerin oder Eigentümer eines Einfamilienhauses sind, das Sie selbst bewohnen (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz). Sie beantragen jetzt also Ihre Grundförderung und gegebenenfalls verschiedenen Bonusförderungen. Dazu brauchen Sie die Bestätigung zum Antrag (ausgestellt durch Ihre Expertin oder Ihren Experten für Energieeffizienz oder alternativ ein beauftragtes Fachunternehmen) und einen abgeschlossenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag.
Einen Ergänzungskredit beantragen Sie immer über Ihren Finanzierungspartner oder Ihre Bank. Den Ergänzungskredit können Sie außerdem schon vor Beginn der Bauphase Ihres Projekts bei der Bank anfragen. Dafür benötigen Sie allerdings einer Zuschusszusage der KfW für den Heizungstausch oder einen Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für weitere Effizienzmaßnahmen. Dieses Dokument muss nach den ab 1. Januar 2024 geltenden neuen Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM) erstellt sein.
Bei Fragen sind die Beraterinnen und Berater der Volksbank eG – Die Gestalterbank gerne für Sie da. Als zertifizierte Fördermittelberaterinnen und -berater sind wir in Sachen Fördergelder immer auf dem Laufenden und unterstützen Sie auch bei der Antragstellung.