Persönliche Finanzen

Freistellungsauftrag: So befreien Sie sich von der unnötigen Steuerlast

Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne? Da hält der Staat per Abgeltungssteuer gern die Hand auf. Mit dem Jahressteuergesetz für 2023 hat die Bundesregierung nun eine Entlastung vorgesehen – von der Sie automatisch profitieren, wenn Sie einen Freistellungsauftrag für Ihre Konten bei uns hinterlegt haben!

von Alena Restuccia-Maurer
11. November 2022

So profitieren Sie vom Freistellungsauftrag

Fast 25 Prozent mehr steuerfrei – ohne etwas tun zu müssen!

Wenn Sie für Ihre Konten und Depots bei uns bereits einen Freistellungsauftrag erteilt haben, dann sind Sie auch bei den geänderten Bedingungen für 2023 auf der sicheren Seite: Denn wir passen alle Freibeträge unserer Kundinnen und Kunden automatisch auf die Neuregelung an, die Kapitalerträge seit 1. Januar in Höhe von 1.000 Euro steuerfrei belässt. Bis Ende 2022 waren lediglich 801 Euro nicht zu versteuern, der Staat entlastet also immerhin um knapp 25 Prozent – sofern Sie Ihren Anspruch auf diesen nun erhöhten Freibetrag mit einem Freistellungsauftrag bereits geltend gemacht haben.

Ein Freistellungsauftrag – was ist das überhaupt?

Seit 2009 ist die sogenannte Abgeltungssteuer als Instrument des Staats in Kraft, Gewinne aus Zinsen, Dividenden und Aktiendeals mit einer Steuer zu versehen: Mit diesem neuen Instrument wurde der bis dahin geltende Sparerfreibetrag abgelöst, der teilweise beträchtlich schwankte: So konnten zwischen 1993 und 1999 Kapitalerträge bis zu 6.000 D-Mark steuerfrei bleiben, später sank dieser Betrag wieder. Durch die Einführung der Abgeltungssteuer können seit 1. Januar 2009 Gewinne aus Sparguthaben und Wertpapieren mit einer Steuer in Höhe von 25 Prozent des Ertrags belegt werden.

Der Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an die die Erträge auszahlende Bank, den pauschalen Freibetrag von nunmehr 1.000 Euro für Privatpersonen auf die Erträge anzuwenden: Damit kann vermieden werden, sich die einbehaltene Abgeltungssteuer umständlich über die Einkommensteuererklärung wieder zurückholen zu müssen.

Weshalb verändert sich dieser Freibetrag eigentlich?

Die starke wirtschaftliche Entwicklung der vergangenen Jahre in Deutschland hat auch zu entsprechend steigenden Erträgen durch Kapitalanlagen geführt: ein Umstand, der dem Staat über die Abgeltungssteuer beträchtliche Mehreinnahmen beschert hat. Damit hier kein Ungleichgewicht entsteht, regelte die Bundesregierung nun nach und passte den Freibetrag an, der steuerfrei bleibt: Das soll eine übermäßige Belastung der Steuerzahler verhindern und zudem das Investitionsklima günstig halten – wer am Ende des Jahres mehr effektiven Gewinn aus seinen Aktien hat, ist auch eher bereit, weiter in solche Anlageformen zu investieren – nicht zuletzt auch angesichts der Kapitalbildung zur Ergänzung der eigenen Ruhestandsbezüge.

So profitieren auch Sie vom Freistellungsauftrag!

Grundsätzlich sollte jede Kundin und jeder Kunde einen Freistellungsauftrag erteilen – selbst wenn die Kapitalerträge aus Zinsen oder anderen Anlageformen deutlich unter dem Freibetrag von jetzt 1.000 Euro bleiben. Schließlich sind 25 Prozent Abgeltungssteuern kein geringer Betrag. Der wird aber ab dem ersten Cent an Zinsertrag bereits fällig – Geld, das man dem Staat nicht schenken muss.

Befreien Sie sich von der unnötigen Steuerlast

Wir raten daher allen, mit dem einmaligen Einreichen eines Freistellungsauftrags an uns mit den entsprechenden Daten, sich von dieser unnötigen Steuerlast zu befreien. Wenn Sie den Freistellungsauftrag bereits an uns eingereicht haben, müssen Sie nichts weiter tun: Wir passen die damit verbundenen Freibeträge automatisch auf das neue gesetzlich geregelte Niveau an – Sie profitieren also automatisch von der günstigeren Gesetzeslage.

Sie haben noch keinen Freistellungsauftrag an uns eingereicht? Dann sollten Sie das zügig nachholen und 2023 Steuern sparen. Wenn Sie OnlineBanking oder die VR Banking App nutzen, können Sie Ihre Freistellungsaufträge unter dem Menüpunkt „Steuern“ selbst einsehen und anpassen.

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