Finanzierung

7 Tipps für Ihren Fördermittelantrag 

Die Suche nach Fördermitteln für Ihr Unternehmen kann eine lohnende, aber auch herausfordernde Aufgabe sein. Die Vielfalt an Förderprogrammen, Antragsverfahren und Kriterien ist oft undurchsichtig. Damit Sie den Überblick behalten und erfolgreich Fördermittel beantragen, haben wir 7 Tipps für Sie zusammengestellt.

von Alena Restuccia-Maurer
26. April 2024
Zwei männliche Hände, die geschüttelt werden

7 Tipps für Ihren Fördermittelantrag: Darauf müssen Sie achten

In einer Zeit, die gerade für kleine und mittelständische Unternehmen geprägt ist von wirtschaftlichen Unsicherheiten, den Auswirkungen von Krieg und Lieferengpässen in Europa sowie einem Mangel an Fachkräften, stehen Unternehmerinnen und Unternehmer vor vielfältigen Herausforderungen. Neben diesen externen Faktoren müssen sich Unternehmen auch mit internen Fragen auseinandersetzen, darunter die Sicherstellung ausreichender Finanzmittel für ihre Projekte und Vorhaben. In diesem Kontext können Fördermittel eine wichtige Rolle spielen, um Unternehmen finanziell zu unterstützen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Mit diesen 7 Tipps wissen Sie in Zukunft, worauf es bei der Antragsstellung für Fördermittel ankommt, wie Sie sich auf das Antragsverfahren vorbereiten und wie Sie Ihre Fördermittel noch optimieren oder clever miteinander kombinieren können.

1. Die richtigen Fördermittel wählen

Die Vielfalt an Förderprogrammen kann überwältigend sein. In Deutschland gibt es mehrere tausend Förderprogramme für Unternehmen. Die gängigsten Arten von Fördermitteln sind:

Förderkredite: Ihr Unternehmen erhält ein Darlehen zu vergünstigten Konditionen. Das können niedrigere Zinsen, zins- oder tilgungsfreie Zeiträume oder längere Laufzeiten sein. Das Darlehen stellt eine Förderbank.

Zuschüsse: Haben Sie ein förderfähiges Projekt geplant, können Sie dafür eine finanzielle Unterstützung beantragen. Diese ist dann zweckgebunden und häufig von der Erfüllung bestimmter Kriterien abhängig. Zuschüsse müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden.

Bürgschaften: Hierbei handelt es sich nicht um eine direkte Förderung, aber eine Bürgschaft kann Ihrem Unternehmen die Finanzierung von größeren Investitionen durch Darlehen erleichtern. Denn ein Fremdkapitalgeber sichert sich durch die Verpflichtung eines Dritten, dem sogenannten Bürgen, ab.

Beteiligungen: Auch Beteiligungen sind keine direkten Förderungen, machen es Ihrem Unternehmen aber ebenfalls leichter, an Fremdkapital zu kommen, denn ein Dritter beteiligt sich mit Eigenkapital an einer Finanzierung. Eine öffentliche Bürgschaft gilt als besonders sicher.

Steuerliche Anreize: Damit werden Investitionen für Ihr Unternehmen attraktiver und günstiger, zum Beispiel durch Möglichkeiten der Abschreibung oder eine Senkung der zu versteuernden Einnahmen.

Gleichen Sie das Angebot an Fördermitteln mit den Bedürfnisse & Zielen Ihres Unternehmens ab

Um die richtigen Fördermittel auszuwählen, ist es wichtig, die Bedürfnisse und Ziele Ihres Unternehmens genau zu kennen. Welche Institutionen bieten welche Fördermittel an? Und welche Vorhaben sind überhaupt fördermittelberechtigt? Der Staat fördert zum Beispiel viele Unternehmen, die größere Investitionen planen, denn Wachstum ist Treiber der Wirtschaft und es werden Arbeitsplätze geschaffen und gesichert. Auch Innovationen sind oft förderfähig, denn sie bringen Fortschritt. Für Unternehmen mit innovativen Ideen und Projekten ist es aber nicht immer einfach, an Fremdkapital zu kommen, denn Forschung und Entwicklung sind mit finanziellen Risiken verbunden.  

Das Angebot an Fördermitteln ist in Deutschland kompliziert und teils undurchsichtig; die Vielzahl an Möglichkeiten kann erschlagend wirken. Für ein Unternehmen kann es den entscheidenden Unterschied machen, das richtige Fördermittelprogramm auszuwählen, denn manchmal lassen sich verschiedene Programme sogar miteinander kombinieren.  

Eine gründliche Recherche ist also unerlässlich, um die passenden Fördermöglichkeiten zu identifizieren. Umfangreiche Beratungsangebote gibt es auch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Oder Sie lassen sich bei Ihrer Hausbank von einer Expertin oder einem Experten der Fördermittelberatung unterstützen.  

2. Kennen Sie die rechtlichen Grundlagen

Das Beihilferecht regelt, unter welchen Bedingungen staatliche Beihilfen gewährt werden dürfen. Hierzu zählen die De-Minimis-Regelung sowie die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Ein Verständnis dieser Regelungen ist entscheidend, um Fördermittel korrekt zu beantragen und mögliche rechtliche Risiken zu vermeiden. 

Unter Beihilfen versteht man öffentliche Zuwendungen oder Subventionen, die für Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil darstellen. Grundsätzlich sind Beihilfen an Unternehmen nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verboten, da sie sich negativ auf den Wettbewerb in der EU auswirken können. Das EU-Recht erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen allerdings Ausnahmen dieses allgemeinen Beihilfeverbots. Diese Voraussetzungen sind in entsprechenden EU-Beihilferegelungen bestimmt. Hier ist festgelegt, in welchen Bereichen, zu welchen Bedingungen und bis zu welcher Höhe Beihilfen an Unternehmen gezahlt werden dürfen.  

Die bekanntesten Beihilferegelungen sind die De-minimis-Verordnungen und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

3. Einstufung für kleine und mittlere Unternehmen beachten

Für die Antragstellung wird eine Einstufung Ihres Unternehmens vorausgesetzt. Die Einstufung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) kann Auswirkungen auf Ihre Förderfähigkeit habe. Daher ist es wichtig, die Schwellenwerte und Kriterien für die KMU-Einstufung genau zu kennen und den letzten durchgeführten Jahresabschluss miteinzubeziehen.  

Grundsätzlich können Sie Ihr Unternehmen entweder durch die Anzahl an Mitarbeitenden einstufen oder aber durch den Gruppenumsatz bzw. die Bilanzsumme.  

Anzahl Mitarbeitende 

  • Kleines Unternehmen: maximal 50 Mitarbeitende 
  • Mittleres Unternehmen: maximal 250 Mitarbeitende  

Gruppenumsatz 

  • Kleines Unternehmen: maximal 10 Mio. Euro 
  • Mittleres Unternehmen: maximal 50 Mio. Euro 

Bilanzsumme 

  • Kleines Unternehmen: maximal 10 Mio. Euro  
  • Mittleres Unternehmen: maximal 43 Mio. Euro  

Die Schwellenwerte beziehen sich dabei auf den letzten durchgeführten Jahresabschluss. Wenn Sie einen Antrag stellen, erhalten Sie Ihren KMU-Status erst dann, wenn Sie die genannten Schwellenwerte in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren unter- oder überschreiten. Bei Start-Ups und neu gegründeten Unternehmen, die noch keinen Abschluss für einen vollständigen Rechnungszeitraum stellen können, werden die Schwellenwerte im aktuellen Geschäftsjahr geschätzt.  

4. Antragsfristen beachten

Die Einhaltung von Antragsfristen ist entscheidend für den Erfolg Ihres Fördermittelantrags. Verpassen Sie keine Fristen und planen Sie rechtzeitig, um alle erforderlichen Unterlagen vorzubereiten und einzureichen. Grundsätzlich ist es ratsam, den Antrag auf Förderung vor Vorhabensbeginn einzureichen.  

Idealerweise haben Sie auch schon einige Monate vor Ihren verbindlichen Leistungs- oder Kaufverträgen ein aktenkundiges Finanzierungsgespräch geführt. In diesem Rahmen klären Sie mit Ihrer Bank alle Details zur Finanzierung und dem Beihilfeantrag.  

Als Vorhabensbeginn gilt: 

  • Eingehen einer finanziellen Verpflichtung 
  • Erster Spatenstich bei Baumaßnahmen 
  • Abschluss eines Kaufvertrags 
  • Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrags 
  • Bei Gründung „Tür aufsperren“  

Nicht als Vorhabensbgeginn gilt:  

  • Einholen von Kostenvoranschlägen 
  • Planungs- und Energieberatungskosten 
  • Bauantrag oder Baugenehmigung 
  • Abschluss eines Mietvertrags 
  • Gewerbeanmeldung oder Eintragung ins Handelsregister 

5. Risikoentlastung berücksichtigen

Nutzen Sie Möglichkeiten zur Risikoentlastung, wie Haftungsfreistellungen, Ausfallbürgschaften oder Kautionsversicherungen von Seiten der Bank. Diese können Ihnen zusätzliche Sicherheit bei der Umsetzung Ihrer Vorhaben bieten. 

Was ist dabei der Unterscheid zwischen einer Haftungsfreistellung und einer Bürgschaft?

HaftungsfreistellungBürgschaft
– Kein Ansatz in SI-Klasse– Voller Ansatz in SI-Klasse
– Margengestaltung innerhalb risikogerechtem Zinssystem (RGZS) möglich
– Vereinfachte Verfahrensweise– Antragsverfahren abhängig von Programm und Höhe
– Voranfrage möglich
– Nur bei ausgewählten Programmen möglich– Sowohl für Förderkredite als auch Bankkredite möglich
– Keine Rücknahme während der Laufzeit– Rücknahme möglich
– Kosten werden von der Bank durch geringere Marge getragen– Kosten werden i.d.R. vom Kunden getragen

6. Nachhaltigkeitsbonus mitnehmen

Ein Nachhaltigkeitsbonus in Form einer unternehmensbezogenen Förderung kann Ihnen zusätzliche Zinsverbilligungen verschaffen. Betrachten Sie die CO2-Bilanz Ihres Unternehmens und entwickeln Sie einen Maßnahmenplan zur Reduzierung von Emissionen, um von weiteren Zinsabschlägen zu profitieren. 

Die Kriterien für den Nachhaltigkeitsbonus werden in zwei Stufen erfasst.  

Stufe 1: CO2-Bilanz (CO2-Fußabdruck) 

Hier werden direkte Treibhausgasemissionen aus unternehmenseigenen Quellen betrachtet. Dazu zählen betriebliche Anlagen, betriebliche Prozesse, mobile Anlagen und die Freisetzung von sogenannten klimarelevanten Gasen. Aber auch Treibhausgase-Emissionen aus der Erzeugung von Strom oder Fernwärme sowie eingespeister oder eingekaufter Strom aus regenerativen Quellen werden berücksichtigt. Verschaffen Sie sich hier am besten vorher einen Überblick all Ihrer Unternehmenseinrichtungen, Standorte, Ihres Fuhrparks und der bezogenen Elektrizität, Dampf, Heizung oder Kühlung zur eigenen Nutzung im Unternehmen. Eine Einschätzung der CO2-Emissionen Ihres Unternehmens erfolgt zum Beispiel anhand des „Greenhouse Gas (GHG) Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard“ oder ISO 14064-1 (Corporate Carbon Footprint).   

Stufe 2: CO2-Reduktionsziel & Maßnahmenkatalog 

In diesem Schritt werden Ihre Bemühungen, die Werte aus Stufe 1 nachhaltig und um mindestens 50 % zu senken, bewertet. Ein entsprechender Maßnahmenkatalog oder eine „Roadmap“ müssen vorliegen.  

Einsparungen bieten sich bei indirekten und vorgelagerten Aktivitäten an, zum Beispiel beim Einkauf von Gütern und Dienstleistungen, Reduktionen von Brennstoff- und energiebezogenen Emissionen oder Treibhausgase, die beim Transport entstehen. Außerdem können Sie Ihre Abfallwirtschaft überarbeiten, Geschäftsreisen reduzieren oder nachhaltiger gestalten oder auf möglichst viele angemietete oder geleaste Anlagen verzichten.  

Schließlich betrachtet man auch nachgelagerte Aktivitäten, durch die Treibhausgasemissionen anfallen können. Dazu gehören Distribution von Waren oder Dienstleitungen, Verarbeitung von verkauften Produkten, tatsächliche Nutzung von verkauften Produkten, Lebenszyklusanalyse von Produkten und neue Investitionen Ihres Unternehmens.  

7. Beratung und Expertise einholen

Die Fördermittellandschaft ist komplex und undurchsichtig. Holen Sie sich daher Unterstützung von Expertinnen und Experten, die sich mit den verschiedenen Förderprogrammen auskennen und Sie bei der Auswahl und Beantragung der richtigen Fördermittel unterstützen können.

Mit diesen 7 Tipps sind Sie und Ihr Unternehmen bestens gerüstet und gut vorbereitet, um einen entsprechenden Antrag auf Fördermittel zu stellen. Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten von Bund und Ländern, um Ihre Projekte zu finanzieren und Ihr Unternehmen weiterhin wettbewerbsfähig zu halten.  

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