In Zeiten anhaltend hoher Inflation und zahlreicher Preiserhöhungen ist es für viele Menschen derzeit eine Herausforderung, finanziell über die Runden zu kommen. Um Bürger in dieser schwierigen Lage zu entlasten, hat die Bundesregierung für das Jahr 2024 einige steuerliche Maßnahmen geplant, die eine finanzielle Erleichterung bringen sollen.
Steuerliche Entlastungen und Zuwendungen
- Zum Jahreswechsel treten verschiedene steuerliche Entlastungen in Kraft. Gemäß dem Inflationsausgleichsgesetz werden der steuerfreie Grundbetrag und der Kinderfreibetrag erhöht. Der steuerfreie Grundbetrag steigt um 696 Euro auf 11.604 Euro, während der Kinderfreibetrag für beide Elternteile um 360 Euro auf 6.384 Euro angehoben wird.
- Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind seit dem 1. Januar 2024 für deutlich mehr Arbeitnehmende attraktiv geworden. Der Grund: Die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage wurde verdoppelt. Sie haben nun einen Anspruch auf die staatliche Förderung, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen 40.000 Euro bei Alleinveranlagung beziehungsweise 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung nicht übersteigt. Die Zahl der Förderberechtigten steigt von acht auf 22 Millionen – und somit um fast das Dreifache.
- Des Weiteren werden die Tarifeckwerte angepasst, um den Auswirkungen der Inflation entgegenzuwirken. Dadurch greift der Spitzensteuersatz erst ab einem höheren Einkommen von 66.761 Euro.
- Auch in der Sozialversicherung gibt es Anpassungen, die an die Einkommensentwicklung gekoppelt sind. Die Bezugsgrößen der Sozialversicherung steigen entsprechend, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. So steigt die Bezugsgröße 2024 in den alten Bundesländern auf 3.535 Euro (2023: 3.395 Euro) pro Monat oder 42.420 Euro im Jahr. In den neuen Bundesländern erhöht sie sich die Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 3.465 Euro (2023: 3.290 Euro) im Monat oder 41.580 Euro im Jahr. Für die Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze bundesweit bei 5.175 Euro im Monat (62.100 Euro/Jahr) vorgesehen. Die Versicherungspflichtgrenze, ab der Bürger frei zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen können, soll 2024 bei einem Jahresgehalt von 69.300 Euro (Monat: 5.775 Euro) liegen. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung steigt in den alten Bundesländern auf 7.550 Euro im Monat (2023: 7.300 Euro). In den neuen Bundesländern steigt sie auf 7.450 Euro im Monat (2023: 7.100 Euro).
- Ein kontrovers diskutiertes Thema ist die Einkommensgrenze für das Elterngeld. Trotz anfänglicher Kritik wird die Grenze wohl erst ab dem 1. April 2024 auf 200.000 Euro gesenkt, um dann ein Jahr später bei 175.000 Euro zu liegen. Bisher konnten Eltern mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von bis zu 300.000 Euro Elterngeld beantragen. Für Alleinerziehende wird die Grenze von 250.000 auf 150.000 Euro gesenkt.
- Auch das Kinderkrankengeld soll erhöht werden, sodass Elternteile künftig für 15 Arbeitstage pro Kind statt bisher zehn Kinderkrankengeld beziehen können. Bei Alleinerziehenden sind es 30 Arbeitstage. Außerdem sollen Eltern mit einem kranken Kind dann erst nach vier Tagen zum Arzt gehen müssen, um ein Attest zu erhalten. Bisher war dies ab dem ersten Tag erforderlich.
- Eine finanzielle Verbesserung erwartet auch Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente voraussichtlich ab Juli 2024. Je nach Rentenbeginn zwischen 2001 und Juni 2014 erhalten sie einen Zuschlag von 7,5 Prozent bzw. 4,5 Prozent mehr. Berechtigte erhalten den Zuschlag künftig ohne Antragsstellung, die Rentenversicherung prüft eigenständig, wer profitiert und zahlt aus.
- Des Weiteren werden der Mindestlohn und die Entgeltgrenze für Minijobs angehoben, um auch Personen mit geringem Einkommen eine bessere finanzielle Absicherung zu gewährleisten. Der Mindestlohn steigt um insgesamt 41 Cent und liegt damit bei 12,41 Euro. 2025 folgt dann eine weitere Anhebung um weitere 41 Cent auf dann 12,82 Euro. Für Minijobberinnen und Minijobber steigt die monatliche Entgeltgrenze von 520 auf 538 Euro.
- Für Menschen, die auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen sind, gibt es ab Januar 2024 eine Erhöhung der Regelsätze um gut zwölf Prozent. Mit 61 Euro mehr als bisher stehen alleinstehenden Erwachsenen jetzt 563 Euro im Monat zur Verfügung. Paare erhalten 55 Euro pro Person mehr.
- Auch im Bereich der Pflege gibt es wichtige Veränderungen. Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen werden um fünf Prozent erhöht, und berufstätige pflegende Angehörige können das Pflegeunterstützungsgeld jährlich für bis zu zehn Arbeitstage beantragen. Bisher war dies nur einmal pro Pflegefall möglich. Auch der Zuschuss zum Eigenanteil an den Pflegekosten bei einer Heimunterbringung wird 2024 erhöht. Im ersten Jahr steigt er von bisher fünf auf 15 Prozent, im zweiten Jahr von 25 auf 30 Prozent, im dritten Jahr von 45 auf 50 Prozent und ab dem vierten Jahr von 70 auf 75 Prozent.
Insgesamt tragen diese steuerlichen Maßnahmen hoffentlich dazu bei, die finanzielle Situation vieler Bürger zu verbessern und ihnen eine bessere finanzielle Perspektive für das Jahr 2024 zu bieten.