Energie

Energieausweis fürs Haus – Wann wird er benötigt und wie bekommt man ihn?

Viele Immobilienbesitzerinnen und -besitzer stolpern früher oder später über das Thema Energieausweis. In vielen Fällen ist er sogar Pflicht und wer am eigenen Haus über Veränderungen nachdenkt, wie etwa eine Vermietung oder den Verkauf, muss sich früher oder später mit einem Energieausweis beschäftigen. Für potenzielle Käufer oder Mieter gibt der Energieausweis Aufschluss über die Energieeffizienz Ihres Hauses und ist bei der Entscheidungsfindung mittlerweile maßgebend.

von Anna Hauger
8. September 2023

Was ist der Energieausweis?

Der Energieausweis ist eine Bescheinigung, die Angaben zur Energieeffizienz eines Gebäudes beinhaltet. Der Energiebedarf ist dabei auf den ersten Blick von einer Farbskala von 0 kWh (grün) bis 250 kWh (rot) abzulesen. Außerdem wird das Gebäude einer von neun Kategorien zugeordnet. Diese reichen von A+ bis H.

So sieht ein Energieausweismuster aus:

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – was ist der Unterschied?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beim Bedarfsausweis handelt es sich um eine Hochrechnung des Energiebedarfs basierend auf den baulichen Gegebenheiten des Gebäudes. Berücksichtigt werden hier Bausubstanz und Heizungs- oder Wasseranlagen. Diese Hochrechnung ist aufwendig, daher ist der Bedarfsausweis der teurere Energieausweis.

Zur Ausstellung des Verbrauchsausweises wird der tatsächliche Energieverbrauch im Gebäude herangezogen. Dazu werden unter anderem die letzten drei Heizkostenabrechnungen herangezogen. Diese Berechnung ist weniger aufwendig, der Verbrauchsausweis damit der günstigere Energieausweis.

Wofür brauche ich einen Energieausweis?

In den folgenden Fällen ist ein Energieausweis für Sie laut Gebäudeenergiegesetz verpflichtend:

  • wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus verkaufen oder vermieten
  • wenn Ihre Immobilie ein Neubau ist
  • wenn eine Sanierung oder größere Umbaumaßnahmen durchgeführt werden

Der Ausweis ermöglicht es Kauf- oder Mietinteressierten, die erwarteten Nebenkosten besser abschätzen zu können. Darüber hinaus bietet der Energieausweis weitere Vorteile für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer.

Diese Vorteile bietet der Energieausweis für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer:

Energieeffizienz Ihres Gebäudes kennen:

Je nach Größe und Baujahr eines Gebäudes variiert der Energieverbrauch erheblich. In moderneren Häusern liegt der Verbrauch bei etwa 50 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, was normalerweise eine Einstufung in die Energieeffizienzklassen A oder B bedeutet. Im deutschen Durchschnitt beträgt der Verbrauch für Wohngebäude etwa 160 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr – das fällt in die Energieeffizienzklasse E. Ältere, nicht sanierte Einfamilienhäuser hingegen haben in der Regel einen deutlich höheren Verbrauch von etwa 200 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr und werden daher in die Effizienzklassen F oder G eingestuft.

Heizkosteneinschätzung durch den Verbrauchsausweis:

Wenn Sie im Besitz eines Verbrauchsausweises sind, können Sie die zu erwartenden Heizkosten ganz einfach ungefähr ermitteln. Dazu multiplizieren Sie zunächst die Wohnfläche mit dem Faktor 1,2. Dieser Faktor berücksichtigt pauschal unbeheizte Verkehrsflächen wie das Treppenhaus und Kellerräume. Das Ergebnis dieser Berechnung wird anschließend mit dem angegebenen Energieverbrauchskennwert multipliziert.

Um dies mit einem Beispiel zu verdeutlichen: Angenommen, Ihre Wohnung hat eine Fläche von 100 Quadratmetern, und der Energieverbrauchskennwert gemäß dem Energiepass beträgt 160 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. In diesem Fall ergibt sich ein geschätzter Heizbedarf von 19.200 Kilowattstunden. Wenn Ihre Wohnung beispielsweise mit einer Gastherme beheizt wird und der Gaspreis 19 Cent pro Kilowattstunde beträgt (Stand November 2022), würden sich daraus Heizkosten von 3.648 Euro pro Jahr ergeben.

Mithilfe eines Verbraucherausweises können Sie die zu erwartenden Heizkosten ganz einfach ermitteln.

Energieausweis für den besten Verkaufspreis der Immobilie:

Im Allgemeinen hat ein Energiepass eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Dennoch kann es sinnvoll sein, bereits vor Ablauf dieser Zeitspanne einen aktuellen Energieausweis zu beantragen, insbesondere wenn Sie einen geplanten Verkauf in Betracht ziehen. Selbst durch kleinere Modernisierungsarbeiten können Sie die Energieeffizienz Ihrer Immobilie verbessern, die dann in einem aktualisierten Energieausweis dokumentiert wird. Dies kann ein überzeugendes Argument bei Preisverhandlungen sein. Studien zufolge erzielen energieeffiziente Häuser in der Regel höhere Verkaufspreise.

Woher bekomme ich den Energieausweis?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Energieausweis zu beantragen. Sie können das Dokument online erstellen lassen, hier finden Sie zahlreiche Angebote. Die Bewertung erfolgt anhand der von Ihnen bereitgestellten Immobiliendaten und beigefügter Fotos. Allerdings ist Vorsicht geboten: Nicht alle Anbieter sind seriös. Die Verbraucherzentrale rät dazu, sich vorher schriftlich bestätigen zu lassen, dass der Anbieter die Befugnis zur Ausstellung von Energieausweisen besitzt. Es gibt zwar kein offizielles Zertifikat für Fachleute, allerdings ist in §88 des Gebäudeenergiegesetzes geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Energieausweis erstellt werden darf.

Gute Anlaufstellen für die Ausstellung eines Energieausweises sind Architekturbüros, Energieberaterinnen und -berater, Handwerksbetriebe, Bauingenieurinnen und -ingenieure oder Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger.

Was kostet der Energieausweis?

Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises variieren je nach Art des Ausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) und den spezifischen Merkmalen des Gebäudes, wie seiner Größe, dem Baujahr und dem energetischen Zustand. Daher erfolgt die Preisgestaltung immer auf individueller Basis. Im Allgemeinen kann man davon ausgehen, dass die Kosten für einen Energieverbrauchsausweis zwischen 70 und 100 Euro liegen und für einen Energiebedarfsausweis etwa 300 bis 500 Euro betragen.

In der Regel trägt die Hauseigentümerin bzw. der Hauseigentümer diese Kosten. Falls jedoch nur eine Wohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses in Ihrem Besitz ist, werden die Kosten unter der Eigentümergemeinschaft aufgeteilt. Es ist außerdem wichtig zu wissen, dass die Kosten für den Energieausweis nicht auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden dürfen.

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