Elterngeld ist eine der wichtigsten finanziellen Unterstützungen für junge Familien in Deutschland. Es wurde eingeführt, um Eltern nach der Geburt eines Kindes finanziell abzusichern und es ihnen zu ermöglichen, sich ganz auf die Betreuung ihres Neugeborenen zu konzentrieren. Diese staatliche Leistung ist nicht nur eine finanzielle Entlastung für Familien, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Was ist Elterngeld?
Seit 2007 gibt es in Deutschland Elterngeld. Das vorher ausgezahlte „Erziehungsgeld“ wurde abgeschafft – vor allem, weil es einseitig längere Arbeitsauszeiten von Müttern förderte.
Das aktuelle Elterngeld wird nach dem individuellen Einkommen der Eltern noch vor der Geburt des Kindes berechnet. Es soll Eltern finanziell unterstützen, die nach der Geburt ihres Kindes durch die Betreuung Ausfälle im Einkommen haben. Dadurch haben Eltern die Möglichkeit, sich eine Auszeit vom Beruf zu nehmen, um sich gemeinsam um das Kind zu kümmern. Als Familienleistung und Gleichstellungsinstrument soll das Elterngeld nicht als klassische Sozialleistung verstanden werden, denn das Ziel des Elterngeldes ist es, alle Menschen zu unterstützen.
Warum wird die Einkommensgrenze für Elterngeld herabgesetzt?
Verantwortlich für die Auszahlung von Elterngeld ist in Deutschland das Bundesfamilienministerium. Im Haushalt dieses Ministeriums ist das Elterngeld der größte Posten. Und an genau diesem Posten wird ab April 2024 gespart, denn die Sparvorgaben des Bundesfinanzministers sind strikt. Das Bundesfamilienministerium muss den geforderten Einsparungen in seinem Haushalt nachkommen und verringert ab April 2024 die Zahl der Anspruchsberechtigten, indem die Einkommensgrenze herabgesetzt wird.
Wer hat ab April 2024 Anspruch auf Elterngeld?
Für Eltern, deren Kind zwischen dem 1. September 2021 und dem 31. März 2024 geboren wurde, gelten noch die „alten“ Einkommensgrenzen. Das heißt, diese Eltern haben Anspruch auf Elterngeld, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen unter 300.000 Euro liegt. Für Alleinerziehende lag die Einkommensgrenze bisher bei 250.000 Euro.
Ab dem 1. April 2024 liegt die Einkommensgrenze für Eltern bei 200.000 Euro. Für Alleinerziehende gilt derselbe Wert.
Ab dem 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze sogar noch weiter herabgesenkt und liegt dann bei 175.000 Euro.
Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbständige sowie Erwerbslose oder Hausfrauen und Hausmänner Anspruch auf Elterngeld, sofern ihr zu versteuerndes Einkommen unter der aktuellen Einkommensgrenze liegt.
Wie ist der parallele Bezug von Elterngeld jetzt geregelt?
Ebenfalls ab dem 1. April 2024 ändert sich die Regelung zum parallelen Bezug von Elterngeld für beide Eltern. Nur noch für höchstens einen Monat und nur im ersten Lebensjahr des Kindes können beide Elternteile das Basiselterngeld gleichzeitig beziehen. Weiterhin gelten die Monate, in denen die Mutter Mutterschaftsleistungen beziehen kann, als Basiselterngeldmonate für die Mutter. Grundsätzlich kann das Basiselterngeld auch weiterhin bis zum 14. Lebensmonat des neu geborenen Kindes gefordert werden, sofern beide Elternteile das Elterngeld beantragen und ein Elternteil weniger Einkommen als vorher erhält.
Die neue Regelung soll es Eltern möglich machen, sich im ersten Lebensmonat gemeinsam um das Kind zu kümmern. Ohnehin nehmen schon rund 50 % der Väter von Neugeborenen das gemeinsame Elterngeld im ersten Monat in Anspruch.
Weiterhin können für mehr als einen Monat parallel die Eltern Elterngeldbeziehen, die ein Kind bekommen, das mindestens 6 Wochen zu früh auf die Welt kam, Eltern von Zwillingen und weiteren Mehrlingen sowie Eltern von Kindern mit Behinderung (oder Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten).
Was passiert, wenn man ElterngeldPlus bezieht?
Bezieht ein Elternteil ElterngeldPlus, kann der andere Elternteil auch über einen längeren Zeitraum als nur einen Monat parallel das Basiselterngeld oder auch ElterngeldPlus erhalten. Und nur, wenn ein Elternteil ElterngeldPlus oder gar kein Elterngeld bezieht, kann der andere ab dem 13. Lebensmonat des Kindes Basiselterngeld bekommen.
Mit EltergenldPlus wird die Berufstätigkeit beider Eltern unterstützt, während sie sich gemeinsam um ihr Kind kümmern können. Dieses Modell bestärkt Paare, sich bei den Elterngeldmonaten abzuwechseln. Ein langfristiges Ziel ist es, dass beide Elternteile der Sorgearbeit und einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.