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Denkmalgeschützte Immobilie als Kapitalanlage

Immobilien sind eine lukrative Investitionsmöglichkeit. Doch wie verhält es sich eigentlich, wenn die Immobilie unter Denkmalschutz steht? Lohnt sich die Investition in denkmalgeschützte Objekte? Was sind die Vorteile und was die Herausforderungen?

von Alena Restuccia-Maurer
7. Februar 2025
Kunstvolle pastellfarbene historistische Fassaden mit Erkern und Türmchen vor einem blauen Himmel.

Denkmalgeschützte Immobilien haben einen ganz besonderen Reiz: Sie verbinden den Charme vergangener Zeiten mit den Vorzügen einer lukrativen Kapitalanlage. Doch was macht diese Objekte so attraktiv für Investorinnen und Investoren? Neben der Möglichkeit, kulturelles Erbe zu erhalten, bieten sie exklusive Steuervorteile und langfristiges Wertsteigerungspotenzial. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit gelten sie als stabile und inflationssichere Sachwertanlage. Andererseits sind neben den wirtschaftlichen Aspekten auch kulturelle Vorgaben zu beachten.

Was sind denkmalgeschützte Immobilien?

Denkmalgeschützte Immobilien sind Gebäude, die aufgrund ihrer historischen, architektonischen oder kulturellen Bedeutung unter besonderen Schutz gestellt wurden. Sie gelten als wertvolle Zeitzeugen vergangener Epochen und tragen zur Erhaltung des kulturellen Erbes bei. Oft zeichnen sie sich durch besondere Bauweisen, seltene Materialien oder einzigartige architektonische Details aus. Der Denkmalschutz regelt, dass solche Immobilien nur unter strengen Auflagen saniert oder verändert werden dürfen. Ziel ist es, den historischen Charakter zu bewahren, während moderne Nutzungen ermöglicht werden – ein Spannungsfeld, das sie besonders reizvoll macht.

Wann werden Gebäude unter Denkmalschutz gestellt?

Ob ein Gebäude unter Denkmalschutz steht oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Das Alter des Gebäudes spielt hier natürlich eine Rolle, ist aber nicht allein ausschlaggebend. Eine gewisse historische Bedeutung sollte vorliegen und je nach Land gibt es Mindestaltergrenzen von 50 Jahren oder mehr.
  • Ebenso wichtig sind zum Beispiel architektonische Besonderheiten. In welchem Stil wurde das Haus gebaut, welche Materialien wurden umgesetzt oder wurde das Objekt von einem bekannten Architekten entworfen?
  • Weitere Bewertungskriterien ergeben sich aus der historischen und kulturellen Bedeutung des Objekts: Von wem wurde das Objekt bewohnt, hat es eine wichtige Rolle in der Geschichte gespielt oder steht es in Verbindung zu bedeutenden Ereignissen, Personen oder sozialen Bewegungen?
  • Wichtig ist, in welchem Zustand das Gebäude ist: Es sollte im Wesentlichen im Originalzustand erhalten sein oder zumindest über einen ausreichenden Grad an Authentizität verfügen. Umbauten oder Renovierungen sollten im Einklang mit den historischen Eigenschaften des Gebäudes erfolgt sein.

Zentral für den Denkmalschutz von Gebäuden ist also das öffentliche Interesse am Erhalt der Immobilie. Dieses kann aufgrund der kulturellen Bedeutung, des symbolischen Werts oder der Rolle als Teil des kulturellen Erbes des Gebäudes beruhen. Die genauen Verfahren und Zuständigkeiten für die Unterschutzstellung von Gebäuden variieren von Land zu Land. Zuständig dafür, ob ein Gebäude in eine Denkmalliste eingetragen wird oder den Denkmalstatus erhält, sind staatliche oder regionale Denkmalschutzbehörden.

Welche Arten von Immobilien stehen häufig unter Denkmalschutz?

  • Schlösser, Burgen und Paläste: Historische Schlösser, Burgen und Paläste sind oft bedeutende kulturelle und architektonische Zeugnisse vergangener Zeiten und stehen daher häufig schon lange unter Denkmalschutz.
  • Kirchen und Sakralbauten: Religiöse Gebäude wie Kirchen, Kathedralen, Klöster oder Kapellen werden oft aufgrund ihrer spirituellen Bedeutung, ihrer architektonischen Pracht und ihres historischen Wertes geschützt.
  • Historische Wohnhäuser: Viele gut erhaltene oder einzigartige Wohnhäuser, insbesondere aus vergangenen Jahrhunderten, können unter Denkmalschutz stehen. Dies umfasst Stadthäuser, Gutshäuser, Villen, Herrenhäuser oder Fachwerkhäuser.
  • Industriegebäude: Historische Fabriken, Werkstätten, Mühlen, Wassertürme oder Lagerhäuser können unter Denkmalschutz stehen, insbesondere wenn sie einen wichtigen Beitrag zur industriellen Geschichte einer Region geleistet haben.
  • Öffentliche Gebäude: Historische Rathäuser, Schulen, Universitätsgebäude, Theater, Bahnhöfe, Kasernen oder Gerichtsgebäude können unter Denkmalschutz gestellt werden, da sie einen historischen oder kulturellen Wert besitzen.
  • Denkmäler und Gedenkstätten: Monumente, Denkmäler und Gedenkstätten, die an bedeutende historische Ereignisse, Persönlichkeiten oder soziale Bewegungen erinnern, werden oft geschützt.

Der Denkmalschutz ist aber nicht nur auf große oder prominente Gebäude beschränkt: auch kleinere, weniger bekannte Strukturen wie Scheunen, Brunnen, Brücken, Stadttore oder Grabstätten können unter Denkmalschutz stehen, wenn sie historischen oder kulturellen Wert haben.

Warum eignen sich Immobilien mit Denkmalschutz als Kapitalanlage?

Steuerliche Vorteile

Die Besonderheit, wenn man in eine Immobilie mit Denkmalschutz investiert, liegt im steuerlichen Vorteil: Wird die Immobilie saniert, können die Kosten dafür als Abschreibung (AfA) von der Steuer abgesetzt werden. Anders als bei Neubauten oder nicht denkmalgeschützten Häusern sind die Abschreibungssätze für die Sanierung von Baudenkmälern besonders hoch. Von dieser Abschreibung profitieren Sie auch, wenn Sie die Immobilie selbst nutzen.  

Wenn Sie Ihre denkmalgeschützte Immobilie vermieten, können anfallende Modernisierungskosten acht Jahre lang mit jeweils neun Prozent und vier weitere Jahre lang mit jeweils sieben Prozent steuerlich geltend gemacht werden – also insgesamt zwölf Jahre lang. Wollen Sie die Immobilie selbst nutzen, können die Modernisierungskosten zehn Jahre lang mit jeweils neun Prozent vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden.

Wertsteigerung

Darüber hinaus haben denkmalgeschützte Immobilien oft einen hohen historischen und kulturellen Wert, der noch zu einer Wertsteigerung führen kann. Gut erhaltene und sorgfältig restaurierte denkmalgeschützte Gebäude sind begehrt und können bei Wiederverkauf einen höheren Preis erzielen.

Langfristige Stabilität und Inflationsschutz

Historische Gebäude haben oft eine lange Geschichte und haben bereits zahlreiche Veränderungen und Herausforderungen überstanden. Dies deutet darauf hin, dass sie auch in Zukunft bestehen bleiben und eine langfristige Stabilität bieten können. Immobilien sind insgesamt eine gute Anlage bei Inflation, zusammen mit den steuerlichen Vorteilen bieten denkmalgeschützte Immobilien sogar einen noch besseren Inflationsschutz.

Nicht zuletzt tragen Sie durch den Kauf und die Restaurierung oder Instandhaltung eines Gebäudes mit Denkmalschutz zur Erhaltung des kulturellen Erbes bei. Sie helfen damit, ein Stück Geschichte zu bewahren und für die Nachwelt zugänglich zu machen.

Welche Herausforderungen gibt es bei der Investition in Immobilien mit Denkmalschutz?

Für Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden gelten eine Reihe an Vorschriften und Auflagen. Insbesondere bei Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen muss zwingend eine denkmalrechtliche Genehmigung eingeholt werden.  

Das umfasst das Streichen von Außen- und/oder Innenwänden, Austausch von Türen, Fenstern oder Bodenbelägen, nachträgliche An- oder Einbauten wie Fahrstühle, Erneuerung des Dachstuhls und alle Arten von Sanierungsmaßnahmen.  

Bei Nichtbeachtung des Denkmalschutzgesetzes drohen Strafen, die von hohen Bußgeldern bis hin zur Enteignung reichen können. Die Restaurierung fällt in der Regel teurer aus, denn gegebenenfalls müssen schonende oder erhaltende Werkstoffe verwendet und Spezialisten angestellt werden.  

Fazit

Die Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie kann sich also dann lohnen, wenn Sie steuerliche Vorteile nutzen möchten und Kosten und Aufwand einer eventuellen Restaurierung abschätzen können. Dann haben Sie eine ganz besondere Immobilie im Bestand, die nicht nur einzigartig ist, sondern auch einen historischen Wert hat. Und Sie leisten einen Beitrag zum Erhalt des kulturellen Erbes.

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